ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ (ELEKTROG)


HINWEISE ZUR ELEKTRO- UND BATTERIEENTSORGUNG

Wir sind verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten auf Folgendes hinzuweisen:

 

Hinweise zur Rückgabe von Elektrogeräten

Elektro- und Elektronikgeräte werden mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet. Dieses Symbol weißt darauf hin, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden sollten, sondern einer separaten Müllsammlung zugeführt werden müssen. Durch die getrennte Sammlung können die in den Altgeräten enthaltenen Materialien wiederverwertet werden.

Darüber hinaus müssen Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest in das Altgerät eingebaut sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, vor der Abgabe an einer Sammelstelle vom Altgerät getrennt werden, ohne es zu beschädigen.

Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät gleicher Art und Funktion kostenlos am Abgabeort oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Auf Verlangen des Endnutzers müssen Einzelhändler auch Altgeräte, die äußerlich nicht größer als 25 cm sind, kostenlos im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe davon zurücknehmen. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts gebunden sein und ist auf maximal drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt.

Diese Bestimmungen gelten auch für den Vertrieb über Fernkommunikationsmittel, wobei alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte als Verkaufsfläche betrachtet werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Elektroaltgeräte kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle oder Wertstoffhof in Ihrer Nähe abzugeben.

 

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder der Lieferung von batteriebetriebenen Geräten sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Batterien und Akkumulatoren müssen separat vom Altgerät über eine Verkaufs- oder Schadstoffsammelstelle entsorgt werden, sofern dies zerstörungsfrei möglich ist.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll geworfen werden dürfen.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber