Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Diedrich Filmer GmbH

04/2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Diedrich Filmer GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 

Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können nur durch die Geschäftsleitung der Diedrich Filmer GmbH erfolgen.

Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versand- und Nebenkosten.

Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für Bestellungen unter einem Mindestbestellwert von 50 Euro netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10 Euro.

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontofrist wird ein Skonto nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Maßgeblich sind die auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Skontosätze und Fristen.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen vollständig ausgeglichen sind.

Ein unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

In diesen Fällen sind wir zudem berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

Dies gilt auch, wenn Wechsel oder Schecks angenommen wurden.

Wechsel und andere Anweisungspapiere werden nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Frist für die Vorankündigung von SEPA-Lastschriften auf einen Tag verkürzt werden kann.

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


4. Lieferung und Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Lager. 

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über (§ 447 BGB). Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Wir bestimmen Versandweg, Versandmittel sowie Spediteur und Frachtführer.

Versicherungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers.

Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. 

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.

Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfristen angemessen.

Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, sind wir zum Rücktritt berechtigt.

Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 

Lassen sich Bestellungen nicht in den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, sind wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. 

Abweichungen von Abbildungen, Beschreibungen sowie handelsübliche Abweichungen in Maß, Gewicht und Qualität bleiben vorbehalten. 

Bei Überschreitung des vereinbarten Kreditlimits sind wir zur Zurückhaltung von Lieferungen berechtigt.


5. Selbstbelieferungsvorbehalt

Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.

Im Falle nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern wir dies nicht zu vertreten haben.


6. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen.

Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen.

Transportschäden sind zudem unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und nach Möglichkeit bescheinigen zu lassen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.

Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten sowie Folgeschäden, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesendet werden.


7. Gewährleistung 

Bei Mängeln der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware.

Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung ist erst nach erfolgloser Nacherfüllung zulässig.

Für unerhebliche Mängel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, natürlichem Verschleiß oder ungeeigneter Lagerung entfällt die Gewährleistung.

Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten, entgangenem Gewinn sowie sonstigen Folgeschäden.


8. Haftung /Verjährung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für außervertragliche Ansprüche.

Vertragliche Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware.

Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.

Im Falle der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.


9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Weiterveräußerung und Forderungsabtretung

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.

Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen.

Wir nehmen diese Abtretung an. Auf Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern offen zu legen.

Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Wir sind berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern.

Der Käufer hat uns auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

Verarbeitung / Vermischung

Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

Sicherung und Zugriff

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.

Bei Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren.

Freigabe

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.


10. Rücknahmen und Annahmeverweigerung

Eine Rücknahme von Waren erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit uns.

Ohne entsprechende Vereinbarung zurückgesandte Ware wird nicht angenommen.

Im Falle einer vereinbarten Rücknahme sind wir berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20 % des Warenwertes zu berechnen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Rücksendungen haben frachtfrei zu erfolgen.


11. Annahmeverweigerung / Nichtabnahme

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder kommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, pauschal 20 % des Warenwertes als Schadensersatz zu verlangen.

Gleiches gilt, wenn vereinbarte Nachnahme- oder Vorkassezahlungen nicht erfolgen.

Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.


12. Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den verarbeiteten Datenkategorien, den Zwecken sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.

Diese ist unter folgender Adresse abrufbar: https://www.filmer.de/Datenschutz/.

Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte (z. B. Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister oder Auskunfteien).


13. Gewerbliche Schutzrechte

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware frei von gewerblichen Schutzrechten Dritter ist.

Wir haften insbesondere nicht für Schutzrechtsverletzungen, die daraus resultieren, dass die Ware in einer Weise verwendet wird, die über die übliche bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht.

Erfolgt die Lieferung nach Vorgaben des Käufers (z. B. Zeichnungen, Muster oder sonstige Spezifikationen), stellt uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte frei.

Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden.


14. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Varel, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.