AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 09/2018

Allgemeines

Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag und sind Inhalt jeden Vertrages. Diese Bedingungen können nur von der Geschäftsleitung der Diedrich Filmer GmbH aufgehoben werden. Dieses bedarf der Schriftform. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sowie Nebenabreden mit unseren Vertretern sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Vorschriften des Käufers in Auftragsformularen sind für uns nur dann bindend, wenn wir dies besonders schriftlich bestätigt haben. Bei Änderung einzelner Punkte bleiben jedoch die übrigen unverändert bestehen. Unsere Angebote sind freibleibend. Durch die Herausgabe dieser Bedingungen werden alle früheren Vereinbarungen außer Kraft gesetzt. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsabreden.

Preise

Unsere Angebotspreise sind – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – unverbindlich und enthalten keine Mehrwertsteuer. Zur Anrechnung kommen die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise, die sich ausschließlich Verpackung, Versand- und Nebenkosten verstehen. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Bestellungen werden von uns schnellstmöglich ausgeliefert, d.h. in der Regel erfolgt die Lieferung sofort ab Lager. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, bei allen Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer über. Für Versicherungen sorgen wir nur auf Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Lieferanten. Ist die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins durch höhere Gewalt oder durch andere Ereignisse, die nicht von uns verursacht wurden nicht möglich, sind wir nicht schadenersatzpflichtig. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt. Lässt sich die vom Käufer genannte Bestellmenge nicht mit den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, so sind wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen sowie Irrtum und Liefermöglichkeiten müssen wir uns vorbehalten. Im Übrigen sind Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte im branchenüblichen Umfang zulässig. Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen vergüten wir 2% Skonto. Ein Skontoabzug ist gleichwohl ausgeschlossen, wenn sich der Käufer zum Zeitpunkt seiner Zahlung mit anderen Rechnungen von uns in Zahlungsverzug befindet. Sofern wir im Einzelfall gleichwohl den Skontoabzug akzeptieren, liegt dann kein Einverständnis zu einer entsprechenden Änderung der vorliegenden Skontoabrede. Der Käufer hat für den Fall des Zahlungsverzugs 12% Zinsen p.a. zu zahlen. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. In diesem Fall gilt der gesetzliche Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zu zahlen. Der Käufer ist für sein von ihm erteiltes SEPALastschriftmandat damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt. Hiervon abweichende Bedingungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluss bzw. werden Anhaltspunkte für eine von vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt, so sind wir berechtigt alle Forderungen aus den laufenden Geschäftsverbindungen auch soweit sie gestundet sind, sofort fällig zu stellen. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen; dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt

Mängelrügen

Erkennbare Mängel und Beschädigungen sind durch das Transportunternehmen bescheinigen zu lassen und sofort bei Empfang der Lieferung geltend zu machen. Mängelrügen sind spätestens einen Tag nach Erhalt der Ware uns schriftlich anzuzeigen. Betreffen die Mängel den Zustand oder die Güte der gelieferten Ware und sind diese begründet, so erstreckt sich unsere Verpflichtung nur auf Ersatz durch einwandfreie Ware oder den Wert der Lieferung. Weitergehende Ansprüche (wie z.B. Ein- und Ausbaukosten, sowie Folgekosten) sind ausgeschlossen. Beanstandete Ware ist zur Prüfung - nach vorheriger Absprache mit unserem Kundendienst - frachtfrei einzusenden.

Warenrückgabe

Ohne gesetzliche Verpflichtung werden Waren grundsätzlich nur dann zurückgenommen, wenn wir uns damit vorher schriftlich einverstanden erklärt haben. Dazu muss eine Rücknahmevereinbarung vorliegen. Warenrücksendungen ohne Rücknahmevereinbarung werden annahmeverweigert. Bei Rücknahme an unser Lager werden für Bearbeitungsgebühr und Einlagerungskosten 20% des Warenwertes vom Gutschriftbetrag gekürzt. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns diese Kosten überhaupt nicht entstanden sind oder unsere Kosten wesentlich niedriger sind als die Pauschale. Für Waren, die ohne unsere Einwilligung zurückgesandt werden, müssen wir jede Haftung ablehnen.

Annahmeverweigerung / Nachnahme und Vorkasse

Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, löst er eine Nachnahmesendung nicht ein oder erfüllt er eine Vorauskassevereinbarung nicht innerhalb von acht Wochen, so sind wir berechtigt, neben den Frachtauslagen pauschal für Bearbeitungskosten und entgangenen Gewinn 20% des Warenwertes zu berechnen. Dem Käufer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die Kosten überhaupt nicht entstanden sind oder die Kosten wesentlich niedriger sind als die Pauschale.

Gewährleistung

Wir übernehmen dem Käufer gegenüber die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Erkennen wir einen Gewährleistungsfall ausdrücklich an, so gehen die Kosten des billigsten Versandes zu unseren Lasten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei unsachgemäßer Behandlung, Lagerung bzw. nicht werkstoffgerechter Verarbeitung entfällt jeder Gewährleistungsanspruch. Fehlerhafte Teile mit Kopie der Originalrechnung - allerdings mit vorheriger Rücksprache mit unserem Kundendienst - ein- schicken. Artikel, die die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge verändern, liefern wir ausschließlich auf Verantwortung des Käufers.

Haftung / Verjährung

Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück zu nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Sofern mit dem Kunden ein Kontokurrentverhältnis besteht, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokurrentverhältnis vor. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kundeverpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritter erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder mit Nachverarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schulden bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Sofern zwischen uns und dem Kunden ein Kontokurrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, gilt folgende Ergänzung: Die uns vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung bezieht sich auch auf den anerkannten Saldo, sowie im Falle der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörigen Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten, die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Gewerbliche Schutzrechte

Wir sind dem Käufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.

Datenverarbeitung

Wir wickeln Geschäftsbeziehungen durch Datenverarbeitungsanlagen ab. Name, Adresse und Bankverbindung des Kunden, sowie Daten aus der Vertragsdurchführung werden daher in einer Datei erfasst und gespeichert. Von dieser Speicherung wird der Kunde hiermit unterrichtet. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird ein Datentausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass vereinbarte und nicht eingehaltene Zahlungsziele eine Übermittlung der Daten an unseren Warenkreditversicherer und an mit uns kooperierende Auskunfteien zur Folge hat. Weitere Information sind dazu auf unserer Homepage in der Datenschutzerklärung zu finden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Varel (Oldb.). Sollte der Käufer kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB sein, gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren Varel als vereinbart.