Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB)

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Diedrich Filmer GmbH

06/2026

1. Geltungsbereich

(I) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Diedrich Filmer GmbH (im Folgenden „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern (im Folgenden „Käufer“) im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(II) Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

(III) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und können nur durch die Geschäftsleitung der Diedrich Filmer GmbH erfolgen. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sowie Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung des Verkäufers in Textform.

(IV) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Vertragsschluss

(I) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(II) Eine Annahme des Angebots erfolgt spätestens 4 Wochen nach Eingang der Bestellung des Kunden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(I) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie Versand- und Nebenkosten.

(II) Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Bestellungen unter einem Mindestbestellwert von 50 Euro netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 10 Euro.

(III) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.

(IV) Bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Skontofrist wird ein Skonto nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Maßgeblich sind die auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesenen Skontosätze und Fristen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn alle fälligen Rechnungen vollständig ausgeglichen sind. Ein unberechtigter Skontoabzug wird nachbelastet.

(V) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(VI) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. In diesen Fällen sind wir zudem berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen. Darüber hinaus sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321BGB).

Dies gilt auch, wenn Wechsel oder Schecks angenommen wurden.

(VII) Wechsel und andere Anweisungspapiere werden nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

(VIII) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Frist für die Vorankündigung von SEPA-Lastschriften auf einen Tag verkürzt werden kann.

(IX) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

 

4. Lieferung und Gefahrübergang

(I) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (§ 269 BGB) der Erfüllungsort für die Lieferung und einer etwaigen Nacherfüllung ist.

(II) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über (§ 447 BGB). Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

(III) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

(IV) Wir bestimmen Versandweg, Versandmittel sowie Spediteur und Frachtführer. Versicherungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Käufers. Pflicht und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Käufers.

(V) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls stellen Sie nur einen annähernden Termin dar.

(VI) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines vom Verkäufer geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Nr.7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

(VII) Lassen sich Bestellungen nicht in den üblichen Verpackungseinheiten ausliefern, sind wir berechtigt, von der Bestellmenge abzuweichen. Abweichungen von Abbildungen, Beschreibungen sowie handelsübliche Abweichungen in Maß, Gewicht und Qualität bleiben vorbehalten.

(VIII) Bei Überschreitung des vereinbarten Kreditlimits sind wir zur Zurückhaltung von Lieferungen berechtigt.

(IX) Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

5. Untersuchungs- und Rügepflicht

(I) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Transportschäden sind zudem unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und nach Möglichkeit bescheinigen zu lassen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.

(II) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten sowie Folgeschäden, sind im gesetzlich zulässigen Umfang nach Ziffer 7 dieses Vertrages ausgeschlossen.

(III) Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesendet werden.

 

6. Gewährleistung

(I) Bei Mängeln der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.

(II) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(III) Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung ist erst nach erfolgloser Nacherfüllung zulässig. Für unerhebliche Mängel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

(IV) Bei unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, natürlichem Verschleiß oder ungeeigneter Lagerung entfällt die Gewährleistung. Weitergehende Ansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – gemäß Ziffer 7 dieser AGB ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Ein- und Ausbaukosten, Transportkosten, entgangenem Gewinn sowie sonstigen Folgeschäden.

(V) Bei als Aktionsware, Sonderposten, Restposten, Abverkaufsware oder B-Ware gekennzeichneter Ware sind handelsübliche Abweichungen in Ausführung, Verpackung, Farbgebung oder technischer Spezifikation zulässig, soweit die Gebrauchsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

7. Haftung /Verjährung

(I) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(II) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(III) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(IV) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers gem. §§ 650, 648 BGB besteht nur bei Einzelanfertigungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen

(V) Vertragliche Ansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche im Sinne des Absatzes 2. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

(I) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

(II) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.

(III) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern offen zu legen..

(IV) Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind berechtigt, diese Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Käufer hat uns auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

(V) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

(VI) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Dies gilt auch für die bereits an uns abgetretenen Forderungen. Bei Zugriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren.

(VII) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

9. Rücknahme

(I) Eine Rücknahme von Waren erfolgt vorbehaltlich der bisherigen Regelungen dieser AGB ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit uns. Ohne eine entsprechende Rücknahme wird die zurückgesandte Ware nicht angenommen.

(II) Im Falle einer vereinbarten Rücknahme sind wir berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20% des Warenwertes zu berechnen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

(III) Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(IV) Rücksendungen haben frachtfrei zu erfolgen.

 

10. Annahmeverweigerung / Nichtabnahme

(I) Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder kommt er seiner Abnahmevereinbarung nicht nach, sind wir berechtigt, pauschal 20 % des Warenwertes als Schadensersatz zu verlangen.

(II) Gleiches gilt, wenn vereinbarte Nachnahme- oder Vorkassezahlungen nicht erfolgen.

(III) Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

11. Datenverarbeitung

(I) Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den verarbeiteten Datenkategorien, den Zwecken sowie zu den Rechten der betroffenen Personen sind in unserer Datenschutzerklärung dargestellt.

Diese ist unter folgender Adresse abrufbar: www.filmer.de/datenschutz/

(II) Soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte (z. B. Logistikdienstleister, Zahlungsdienstleister oder Auskunfteien).

 

12. Gewerbliche Schutzrechte

(I) Wir haften nicht für Schutzrechtsverletzungen, die daraus resultieren, dass die Ware in einer Weise verwendet wird, die über die übliche bestimmungsgemäße Verwendung hinausgeht.

(II) Erfolgt die Lieferung nach Vorgaben des Käufers (z. B. Zeichnungen, Muster oder sonstige Spezifikationen), stellt uns der Käufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte frei.

(III) Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte geltend gemacht werden.

 

13. Gerichtsstand und Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Varel, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.